Institutionelles Schutzkonzept
Prävention in unserer Pfarrei "St. Martin"
Warum brauchen wir ein institutionelles Schutzkonzept?
- Um Wohlbefinden und Sicherheitsbedürfnis von Kindern, Jugendlichen und allen anderen Schutzbedürftigen im Rahmen von pfarrlichen Aktivitäten zu stärken.
- Um klare Regeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu definieren und die Handlungssicherheit der Mitarbeiter*innen zu stärken.
- Um eine Kultur der Achtsamkeit zu fördern und damit das Risiko von sexualisierter Gewalt zu verringern.
- Um Zugang zu qualifizierter Hilfe zu erleichtern.
- Die Erarbeitung des ISK verlief in verschiedenen Phasen: der Risikoanalyse, Verhaltenskodex, Beschwerdewege und sonstige Verfahren
- Übrigens: jede Pfarrei im Bistum Regensburg ist (nach PrävO Rgbg) verpflichtet, ein institutionelles Schutzkonzept (iSK) zu entwickeln.
Über den folgenden Link erreichen sie unser Schutzkonzept:
Institutionelles Schutzkonzept der Pfarreiengemeinschaft Blaibach - Harrling/Zandt/Altrandsberg - Miltach
Wie verhalten wir uns:
- Wir gehen respektvoll miteinander um.
- Wir achten auf unsere Sprache.
- Wir respektieren den persönlichen Stil eines jeden.
- Wir sind sensibel für körperliche Grenzen.
- Wir achten die Intimsphäre eines jeden.
- Wir achten auf angemessene Körperkontakte, die stets auf Gegenseitigkeit beruhen.
Außerdem gilt für Haupt- und Ehrenamtliche:
- Sie achten auf alters- und situationsangemessene Körperkontakte (z.B. bei Spielen, Begrüßung…)
- Sie bevorzugen oder benachteiligen niemanden
- Sie sorgen dafür, dass z.B. bei Ausflugsfahrten Mädchen und Jungen getrennt und möglichst altershomogen untergebracht sind
- Sie betreten bei Ausflügen die Unterkünfte der Kinder und Jugendlichen nur mit deren Einverständnis
- Sie achten auf ihren eigenen, angemessenen Kleidungsstil
Unsere Ziele:
1. Kinder und Jugendliche vor Übergriffen schützen
2. Einen angemessenen Umgang miteinander fördern
3. Handlungssicherheit für Haupt- und Ehrenamtliche schaffen
4. Qualitätsstandards in der Kinder- und Jugendarbeit etablieren
Unsere präventiven Standards:
- Alle Haupt- und Ehrenamtlichen, die regelmäßig und längerfristig Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, sind verpflichtet ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen
- Präventionsschulungen sind obligatorisch für das Seelsorgeteam, die Mesner*innen, die Gruppenleiter*innen und Oberministranten*innen
- Zur Ausbildung eines*r Gruppenleiters*in gehört ein Gruppenleiterkurs
Das Schutzkonzept wurde von unserer Kirchenverwaltung mit Beschluss vom 20. April 2023 verabschiedet und offiziell zum 18. Mai 2023 (dem Fest Christi Himmelfahrt) in Kraft gesetzt.
Die Ansprechpartner werden im Vorraum unserer Pfarrkirche per Aushang bekannt gegeben.