Corona Virus - Infos

Gebetsvorlagen und Hausgottesdienste während der Corona Pandemie finden sie ab sofort auf einer eigenen Seite.

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Sicherheitsrichtlinien in Zeiten der Corona Pandemie in unserer Pfarrgemeinde

Stand: 01. Juni 2022

Empfehlungen der bayerischen Generalvikare

zur Feier öffentlicher Gottesdienste ab 3. April 2022

(Umsetzung in der Pfarrei Miltach)

 

Die bayerische Staatsregierung hat zum 3. April 2022 alle für die Feier öffentlicher Gottesdienste relevanten Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Infektion aufgehoben. Es gibt seitens des Staates nur noch allgemeine Empfehlungen zum Infektionsschutz.

 

Alle bisher in den diözesanen Anweisungen zur Feier öffentlicher Gottesdienste festgelegten Beschränkungen fallen deshalb weg. An deren Stelle treten folgende Empfehlungen, um angesichts des Infektionsschutzgeschehens auch weiterhin verantwortlich zu handeln und insbesondere Rücksicht auf Risikogruppen zu nehmen:

 

Die Pfarrei Miltach greift diese Empfehlungen auf uns setzt sie mit dem Pfingstsonntag (5. Juni) um.

 

Masken

Bei Gottesdiensten im Innenraum ist das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen. Dies gilt besonders für den Gemeindegesang. Nimmt nur eine kleinere Zahl an Gläubigen am Gottesdienst teil und werden große Abstände (mehr als 1,5 Meter) gewahrt, kann von dieser Empfehlung abgesehen werden.

 

Höchstteilnehmerzahl und Händedesinfektion

Es wird keine Höchstteilnehmerzahl festgelegt. Die Markierung von Sitzplätzen und die Sperrung von Bänken wird vorläufig aufrechterhalten. Es ist genügend Platz in unserer Pfarrkirche. Sollten die Plätze nicht ausreichen, können auch die restlichen (gesperrten) Plätze besetzt werden. Anmeldeverfahren mit Blick auf die Corona-Pandemie haben keine Rechtsgrundlage mehr und entfallen daher. Beim Betreten der Pfarrkirche empfehlen wir weiterhin das gründliche Desinfizieren der Hände.

 

Ordnerdienst

Die Mithilfe von Ordnern kann weiterhin hilfreich sein. Sie können den Gläubigen Hinweise geben. Jedoch appellieren die hier gegebenen Empfehlungen vor allem an die Eigenverantwortung der Gläubigen. Diese ist zu respektieren.

 

Teilnehmerkreis

An Corona erkrankte oder positiv getestete Personen können nicht an Gottesdiensten teilnehmen.

 

Eucharistiefeier - Hochgebet

Die eucharistischen Gaben sind während des Hochgebetes abgedeckt. Die Abdeckung wird nur für die Wandlungsworte weggenommen.

 

Friedensgruß

Der Friedensgruß durch Handreichung oder Umarmung unterbleibt.

 

Kommunionspendung

Zum Empfang der Kommunion kommen die Gläubigen von ihren Plätzen zum Ort der Kommunionspendung. Eine Kommunionspendung am Platz der Gläubigen wird nur noch für Personen vorgesehen, die wegen einer Behinderung ihren Platz nicht verlassen können. Vor der Kommunionspendung legen die Kommunionspender die Maske an und desinfizieren sich die Hände. Die Spendeformel wird gesprochen. Die Kommunionausteilung unter beiderlei Gestalten kann ggf. durch Intinktion (Eintauchen der Hostie in den Kelch) erfolgen. Eine Kommunionausteilung unter beiderlei Gestalten an die gesamte Gemeinde wird nicht empfohlen. Die Mundkommunion erfolgt nach der Messe.

 

Weihwasser

Die Weihwasserbecken werden wieder gefüllt. Über den Zapfhahn kann das Weihwasser coronakonform entnommen werden.

Die Weihwasserbecken am Kircheneingang sind mit Weihwasserspendern versehen, die einen Sprühstoß mit Weihwasser abgebe.

 

Taufe, Firmung, Krankensalbung

Die jeweiligen Spender legen vor den Riten, bei denen sie die Empfänger des Sakraments berühren, die Maske an und desinfizieren sich die Hände.

 

Beichte

Die Beichte im Beichtstuhl ist möglich. Das Tragen der FFP2-Maske wird für Beichtvater und Beichtende empfohlen, da in der Regel im Beichtstuhl nicht ausreichend Abstand gehalten werden kann.

 

Reinigen und Lüften

Es wird empfohlen, die Kirche nach dem Gottesdienst zu lüften. Die Reinigung der Bänke nach jedem Gottesdienst ist nicht erforderlich. Liturgische Gefäße sind zu reinigen, aber nicht zu desinfizieren.

 

Kirchenmusik

Mitglieder von Vokal- oder Instrumentalensembles sollten beim Musizieren einen Abstand von 1,5 Metern zueinander und zu Gottesdienstbesuchern einhalten. Beim Musizieren und Singen gilt für Ensemble- und Chormitglieder keine Maskenempfehlung.

 

Wallfahrten und Prozessionen

Für Wallfahrten und Prozessionen gibt es über die hier gegebenen Empfehlungen hinaus keine Einschränkungen.

 

 

Stand: 30. November 2021

Öffentliche Gottesdienste

Gemäß den geltenden Regeln für den Mindestabstand bei Gottesdiensten in unserer Pfarrkirche in Miltach stehen ca. 54 Sitzplätze (2 Bänke Abstand) und in Ausnahmefällen auch bis zu 110 Plätze (1 Bank Abstand) zur Verfügung. Beachten sie dazu immer die entsprechenden Markierungen. Die Plätze, die benutzt werden dürfen, sind klar gekennzeichnet. Da Angehörige einer Familie (Vater - Mutter - Kind, Personen aus dem selben Haushalt) zusammen sitzen dürfen, können entsprechende Plätze zugeteilt werden. Helfer stehen für Fragen bereit.

 

Wir sehen aktuell von einer Zugangsreglementierung ab. Beachten sie dazu die Hinweise im Pfarrbrief oder in der Tagespresse. Aktuell sind ausreichend Plätze verfügbar, welche von Personen, die zur Hl. Messe kommen, belegt werden dürfen.  Sollte sich jedoch herausstellen, dass diese Anzahl an Plätzen nicht ausreichen wird, werden wir entsprechende Maßnahmen ergreifen. Wird an einem Wochenende oder bspw. bei einer Trauerfeier die zulässige Zahl je Messfeier überschritten, können wir nicht gewährleisten, dass der Zutritt zur Pfarrkirche noch möglich ist.

 

WICHTIG: Bitte bringen sie ihre eigene FFP2 Maske von zuhause mit. Beim Betreten, beim Singen und beim Verlassen des Kirche ist dieser zu tragen. Am Platz kann sie abgenommen werden, wenn ausreichend Abstand zu anderen Personen gewährleistet wird. Außerdem bitten wir das eigene Gotteslob von daheim mitzunehmen. Es liegen in begrenztem Umfang Gotteslob in der Kirche aus.

 

 

Stand: 06. April 2021

 

Das Schutzkonzept der Gemeinde Miltach, welche für die Friedhofsverwaltung zuständig ist, wurde erstellt:

 

Schutzkonzept Friedhöfe Gemeinde Miltach

 

 

Stand: 22. Januar 2021

 

Als Änderung zu den unten stehenden Vorgaben (die weiterhin Gültigkeit haben) ist ab sofort an Stelle der einfachen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) von den Gläubigen die zertifizierte FFP2-Maske zu tragen.

 

 

Stand: 09. Dezember 2020

 

Wir verweisen hier auf die Diözesane Anweisungen für die Liturgie in der zehnten Änderung vom 09. Dezember 2020:

I. Allgemeine Bestimmungen

  1. Bitte achten Sie allgemein in Ihren Kontakten auf Abstand und Maske. ... den Mitarbeitern im Pfarrteam, die liturgischen Dienste, den Mitgliedern des Pfarrgemeinderates und der Kirchenverwaltung.
  2. Die Anzahl der zugelassenen Personen bestimmt sich nach der Anzahl der vorhandenen Plätze bei Einhaltung des vorgeschriebenen Mindestabstands.
  3. Der Abstand zwischen zwei Personen oder Personengruppen i. S. der Regelungen über die Kontaktbeschränkungen (gemeinsamer Hausstand) hat vom Eintritt in die Kirche bis zum Verlassen der Kirche grundsätzlich 1,5 m nach allen Seiten zu betragen, zwischen Liturgen und den Gottesdienstteilnehmern ist ein wesentlich höherer Abstand zu gewährleisten.
    Anmerkung für Miltach: Wir halten in der Regel einen Mindestabstand von sogar 2 m ein, da immer zwei Bänke frei bleiben. Die Plätze sind entsprechend markiert. Reduzieren wir die Abstände auf 1,5 m so ist der Platz mit einer Kerze oder einem Schild (evtl. Nummer) markiert.
  4. Die Teilnahme am Gottesdienst ist allen Personen untersagt, die aktuell positiv auf Covid-19 getestet oder unter Quarantäne gestellt sind, respiratorische und infektiöse Atemwegsprobleme oder Fieber haben oder in den letzten vierzehn Tagen Kontakt zu einem bestätigten an Covid-19-Erkrankten gehabt oder sich im selben Raum wie ein bestätigter Covid-19-Fall aufgehalten haben.
  5. Platzkarten oder namentliche Platzierungen zur Nachverfolgung von eventuellen Ansteckungen sind nicht erforderlich.
  6. Anmerkung für Miltach: Erkundigen sie sich immer frühzeitig ob der Zutritt zum Gottesdienst mit Einlasskarten geregelt wird. Ansonsten können wir nicht gewährleisten, dass wir allen Personen den Zutritt gestatten dürfen.
  7. Die Verwendung einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) ist für die Gottesdiensteilnehmer verpflichtend auch wenn sie am Platz sind. Diese Pflicht gilt nicht für die Sänger/-innen während des Gesangs und für die Liturgen (z.B. Priester, Diakon, Lektor, Kantor) während ihres liturgischen Sprechens/Singens.
  8. Für den geordneten Ablauf sorgen ... (ehrenamtliche) Ordnungsdienste ... .
  9. Lüftungskonzept: Eine möglichst gute Raumbelüftung ist sicherzustellen. Raumlufttechnische Anlangen sind mit möglichst hohem Außenluftanteil zu versorgen. Für die Heizungszeit gibt es gesonderte Tipps und Empfehlungen der Diözese, die den Pfarreien bereits Ende September zugestellt wurden und mit denen die Pfarreien mit Augenmaß umgehen sollten.
  10. Anmerkung für Miltach: Die Bankheizung wird während der liturgischen Feiern ausgeschaltet.
  11. Reinigungskonzept: Regelmäßige Reinigung aller benutzten Gegenstände wie z.B. Handläufe, Bänke.

II. Hygienevorschriften

  1. Desinfektionsmittel und Mundschutz (MNB) für Liturgen werden bereitgehalten, auch am Eingang ist ein Handdesinfektionsmittelspender sichtbar aufgestellt.
  2. Die Hostien und der Kelch sind beim Hochgebet in geeigneter Weise abgedeckt.
  3. Für die Gottesdiensteilnehmer gilt Maskenpflicht (MNB)...  .
  4. Kein Weihwasser in den Weihwasserbecken. ...
  5. Der Friedensgruß durch Handreichung oder Umarmung hat zu unterbleiben.
  6. In der Liturgie gebrauchte Gegenstände (z.B. Gotteslob) sind nach der Feier des Gottesdienstes für den nachfolgenden Gottesdienst zu desinfizieren, Sitzplätze und Orte der Liturgie sind gründlich zu reinigen. Dies ist nicht verpflichtend, wenn der nächste Gebrauch erst am nächsten Tag erfolgt.
    Anmerkung für Miltach: Die Gotteslob-Bücher bleiben bis auf weiteres bei uns in der Pfarrkirche entfernt.
  7. In der Heiligen Messe wird bis auf Weiteres die Kommunion nur als Handkommunion gereicht, Mundkommunion ist nur als Einzelkommunion z.B. für Kranke oder nach der Messe möglich und erfordert die Desinfektion der Hand vor und nach jeder Kommunion.

III. Organisatorische Abwicklung

  1. Die Kirchentüre ist geöffnet, damit niemand beim Eintreten Türgriffe anfassen muss. Für die Heizungszeit sollte die Kirchentüre nicht geöffnet bleiben. Desinfektionsmöglichkeiten in der Nähe der Türe ist bereitgestellt.
  2. Eine Kontrolle/ein Ordnungsdienst am Eingang kann bei Bedarf helfen, dass die ermittelte Aufnahmekapazität und die Abstandsregelung bei Betreten und Verlassen der Kirche zuverlässig eingehalten werden und Ansammlungen vor der Kirche nicht zustande kommen.
  3. Es wird ein Plan erstellt, nach dem alle der ermittelten Aufnahmekapazität entsprechenden Sitzplätze und die Laufwege markiert werden.
  4. Wenn mehr als die Höchstzahl der zugelassenen Teilnehmer zu erwarten sind, bedarf es eines Anmeldeverfahrens, um Ansammlungen vor der Kirche zu vermeiden.
    Anmerkung für Miltach: Bei entsprechenden Gottesdiensten werden Einlasskarten ausgegeben.

IV. Liturgische Gestaltung

  1. Alle Formen von gottesdienstlichen Feiern sind gestattet.
  2. Taufe: Die Teile der Tauffeier, die für den Eingang der Kirche vorgesehen sind, finden in der Kirche statt. Die Mitfeiernden sollen während der Taufliturgie auf einem festen Platz bleiben, mit Ausnahme des Täuflings, der Eltern, des Paten/der Patin und ggf. der Geschwister des Täuflings. Wenn beim Taufritus und den ausdeutenden Riten der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, legt der Priester / Diakon eine Mund-Nase-Bedeckung an und desinfiziert sich die Hände. Zu den Salbungen kann ein Wattestäbchen verwendet werden.
  3. ...
  4. ...
  5. Trauung: Bei der Bestätigung der Vermählung reichen sich die Brautleute nur die Hände, die Deuteworte bleiben, der Stola-Ritus und die Handauflegung entfallen. Der Priester trägt ggf. eine Mund-Nase-Bedeckung.
  6. Beichte: Ist unter Wahrung eines Abstandes von mind. 1,5 Metern in einem geeigneten Raum möglich, der Schutz wird noch erhöht durch ein Sitzen im Winkel, sodass sich Priester und Beichtender nicht direkt ansprechen.
  7. Liturgische Dienste: Auch für die liturgischen Dienste gelten die Abstandsregeln und die Regelungen zum Tragen der MNB (auch in der Sakristei). Der Vorsteher des Gottesdienstes braucht während der Liturgie keine MNB zu tragen, ausgenommen bei der Austeilung der Kommunion.
  8. Der Gemeindegesang im Gottesdienst ist wieder gestattet. Der Gesang von Zelebranten und Kantoren und die Verwendung von Orgel und anderen Instrumenten sind möglich. Nur wo der Platz ausreicht, können auch der Raumgröße entsprechende Vokal- oder Instrumentalgruppen zum Einsatz kommen: Jede/r Sänger/in muss 2- 3 Meter Abstand zum/zur nächsten einhalten. Zum Singen kann der Mund-Nase-Schutz abgenommen werden.  Für Instrumentalisten gilt ein Abstand von 2 Metern, bei Bläsern 3 Meter. Vokal- und Instrumentalchöre, die diese Abstände nicht einhalten können, kommen nicht zum Einsatz.
  9. Chor- und Instrumentalproben sowie Konzerte in Kirchen sind derzeit nicht zulässig.
  10. Beim liturgischen Sprechen und Predigen ist auf einen erhöhten Abstand zur Gemeinde zu achten, da um der Verständlichkeit willen das Tragen des Mundschutzes nicht vorgeschrieben ist.
  11. Unmittelbar vor Austeilung der Kommunion ist die Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) anzulegen. Die Hände der Austeiler sind dann gründlich zu desinfizieren. Bei der Austeilung wird die Verwendung einer Zange empfohlen. Berührt der Austeiler während der Austeilung sein Gesicht oder seinen Mundschutz, sind die Hände erneut zu desinfizieren.
  12. Beim Empfang der Kommunion sind beim Anstehen hintereinander und beim Zurückgehen in die Bank die Abstandsregeln einzuhalten. Die Hostien werden ohne Berührung der empfangenden Person in die Hand oder in den Mund gelegt.
  13. Die Kelchkommunion empfängt bei der Eucharistiefeier ausschließlich der Hauptzelebrant. Falls Konzelebranten die Kelchkommunion empfangen wollen, benutzen diese jeweils einen eigenen Kelch.
  14. Für Gläubige, die auf diese Weise oder wegen der unter Punkt I. genannten Bedingungen nicht an der Sonntagsmesse teilnehmen können, oder die wegen ihres Alters (über 65) oder wegen Vorerkrankungen zur sog. "Risikogruppe" gehören und zu der Einschätzung kommen, nicht an der Sonntagsmesse teilzunehmen, jedoch sich über Medien oder durch persönliches Gebet mit der Sonntagsmesse verbinden, gilt die Sonntagspflicht als erfüllt.

V. Gottesdienst im Freien

Gottesdienste im Freien sind (ohne Erfordernis einer Einzelfallgenehmigung) an geeigneten kirchlichen Orten unter Gewährleistung der Abstandsregeln (vgl. I.3) und der Maskenpflicht (vgl. I.6) möglich, soweit sie nicht den Charakter einer Großveranstaltung erreichen, das heißt die übliche Größe von Gottesdiensten in Kirchen wesentlich überschreiten. Im Zweifelsfall muss das Gesundheitsamt der Kreisbehörde angefragt werden.

VI. Sorge um Kranke und Sterbende

  1. Krankensalbung und Krankenkommunion: Die staatlichen Vorgaben erlauben ausdrücklich den Besuch Kranker und Sterbender. Zum eigenen Schutz und zum Schutz des Kranken ist vor allem auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung und auf ausreichenden Abstand zu achten, ggf. empfiehlt es sich, (Einmal-)Handschuhe tragen oder auf gute Handdesinfektion zu achten. In der Feier der Krankensalbung werden statt der Handauflegung die Hände ohne Berührung über dem/der Kranken ausgebreitet: Die Salbung geschieht ohne direkte Berührung nur mittelbar mit einem Wattestab oder mit Einmalhandschuhen.
  2. Kommunion als Wegzehrung: Nach den vorgesehenen Gebeten wird die Kommunion mit aller hygienischen Vorsicht in die Hand des/der Sterbenden gereicht. Wenn letzteres nicht möglich ist, kann er die Kommunion einem anwesenden Angehörigen reichen, der sie dem Kranken in den Mund gibt. Vor und nach dem Besuch desinfiziert der Priester seine Hände.
  3. Ein Besuch in einem Krankenhaus oder Altenheim oder Pflegeheim ist möglich zur Sterbebegleitung, auf ausdrücklichen Wunsch der Angehörigen und im Einvernehmen mit der Leitung des jeweiligen Krankenhauses oder Heimes.
  4. Begräbnis: Für Bestattungen gelten analog die Vorschriften zu den Gottesdiensten im Freien. Die Personen halten einen Abstand von 1,5 m zueinander ein. Trauerfeiern in geschlossenen Räumen sind zulässig, wenn die Türen geöffnet sind. Erdwurf und Weihwassergaben am offenen Grab und am aufgebahrten Sarg sind möglich. Für das Requiem gelten die obigen kirchlichen Vorgaben für die Feier der Messe. Der Termin des Begräbnisses kann in der Presse oder in anderer Weise bekannt gegeben werden....  .

 

 


 

 

Stand: 30. Oktober 2020

 

Aktuell steigen in allen Teilen unseres Landes die Corona-Infektionszahlen wieder sehr stark an. Es müssen Maßnahmen ergriffen werden, die den Schutz der Gläubigen gewährleisten. Wir als Pfarrgemeinde fühlen uns dazu verpflichtet und bitten alle Gottesdienstbesucher ganz inständig, die von Seiten der bayer. Staatsregierung erlassenen Schutzvorkehrungen zu beachten.

 

Ergänzend dazu gibt es ein Schreiben unseres H.H. Generalvikar, was in unserer Pfarrgemeinde zu beachten ist. Die dort beschriebenen Anordnungen gelten ab sofort entsprechend der Staatlichen Anordnungen. Die Aushänge in Kirche und Pfarrheim sind zu beachten. Das Hygienekonzept ist hier (weiter unten) und per Aushang ersichtlich.

 


 

Das Nachfolgende gilt für den Zeitraum der derzeit geltenden staatlichen Regelungen. Die jeweiligen Anweisungen/Auflagen der zuständigen Gesundheitsbehörden haben jedoch Vorrang, ihnen ist grundsätzlich Folge zu leisten.


1. Liturgie


Laut Beschluss der Sitzung des Bayerischen Kabinetts vom 29.10.2020 (...) sind Gottedienste vom Veranstaltungsverbot ausdrücklich ausgenommen. Die Diözesanen Anweisungen für die Liturgie haben sich bewährt. Sie müssen aber auch eingehalten werden. Wie im Frühjahr sind auch in letzter Zeit wieder einzelne Priester unserer Diözese an Covid-19 erkrankt und in Quarantäne. Das Virus macht vor den Pfarreien nicht halt, daher sind wir besonders aufgerufen, alle Maßnahmen strikt einzuhalten. Ich bitte darum sehr, die Regeln (Abstand, Maske, Hygiene) der Diözesanen Anweisungen weiter streng einzuhalten.

Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass auch in der Sakristei Masken getragen werden müssen, dass in der Kirche Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen sollen und die Abstände eingehalten werden müssen. Wenn eine Person aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen kann, sollte sie es dem Pfarrer mitteilen.

Vor allem müssen wir das gemeinschaftliche Singen reduzieren: Dies bedeutet konkret, dass nur zwei bis drei Lieder pro Messe gemeinsam gesungen werden sollen, am besten mit Maske. Chorproben sind nicht möglich; zur Verringerung des Aerosole-Ausstoßes sollte in der Liturgie derzeit kein Chor oder Bläserensemble zum Einsatz kommen (höchstens in sehr großen Kirchen mit ausreichendem Abstand). Stattdessen können Kantoren/-innen, Orgel und Nicht-Blas-Instrumente die Kirchenmusik in der Liturgie prägen.

Handkommunion wird empfohlen, Mundkommunion kann nach der Feier gereicht werden. Dabei ist darauf zu achten, dass der Kommunionspender nicht mit Hand oder Mund des Empfängers in Berührung kommt. Sollte es zu einer Berührung kommen, müssen die Hände des Kommunionspenders erneut gewaschen oder desinfiziert werden.


2. Seelsorge


Wir werden alles tun, was für die Umsetzung der staatlichen Beschlüsse un des kirchlichen Schutzkonzepts nötig ist. Bitte weisen Sie Ihre Mitarbeiter/-innen und die Gläubigen auf diese Regeln nochmals eingehend hin.

In der Seelsorge sind die aktuellen staatlichen Regeln vor allem im Hinblick auf das generelle Veranstaltungsverbot (s. Anlage, Abschnitt f) bedeutsam. Das heißt: keine Konzerte, Vorträge, Gruppenstunden, Elternabende, Pfarrgemeinderatssitzungen, Vereinsversammlungen in direkter Präsenz. Nur Sitzungen der Kirchenverwaltungen für gesetzlich notwendige Beschlüsse sind als Präsenzsitzung unter strenger Beachtung der Infektionsschutzvorschriften möglich. Manche Veranstaltungen, z.B. PGR-Sitzungen, sind als Telefonkonferenz oder Video-Konferenz möglich. (...) .

Auch andere Kontaktformen (Einzeltelefonate, Rundbrief, Email, Grußkarten) sind gerade in dieser Zeit wichtig, damit die Gruppen und Verbände nicht auseinanderfallen. Bitte ermutigen Sie auch die Vorstände und Leiter der Gruppen dazu.

Außerdem bedingt die starke Beschränkung der Kontakte mit einem weiteren Hausstand und (nicht: oder) max. 10 Personen (s. Anlage, Abschnitt a) eine Einschränkung der seesorglichen Präsenzkontakte auf Einzel- bzw. Hauskontakte. Diese sollten – egal ob im Pfarrhaus, im Pfarrheim, in der Kirche oder in Privathäusern – möglichst mit Maske durchgeführt werden. Für die Seelsorge in Kranken- und Pflegeeinrichtungen sollten wir uns um Formen der Kontaktnahme bemühen, die die strengen Infektionsschutzmaßnahmen berücksichtigen und dem Bedarf nach Seelsorge entgegenkommen, etwa Grußkarten, kleine Zeichen des Gebetes und des Drandenkens. Die Begleitung von Sterbenden auch in diesen Einrichtungen ist weiterhin möglich und dringlich – mit vorheriger Kontaktaufnahme mit der Einrichtungsleitung, die die nötigen Schutzmaßnahmen kennt.

 

(...)

 

Herzliche Grüße

Michael Fuchs
Generalvikar

 


 

Stand: 05. Juli 2020

 

Folgendes Corona Schutzkonzept ist ab sofort für Veranstaltungen und Treffen in unserem Pfarrheim "St. Martin" gültig:

 

Corona Schutzkonzept Pfarrheim Miltach

 


 

Stand: 24. Juni 2020

 

Schrittweise werden in diesen Tagen Erleichterungen auch bei der Gestaltung und Durchführung von Gottesdiensten, durch die Bayerische Staatsregierung und die Diözese Regensburg, bekannt gegeben. Corona ist zwar nicht verschwunden, aber ein behutsamer Umgang und die gegenseitige Verantwortung zum Mitmenschen lassen Erleichterungen zu. Anfang dieser Woche sind auf Grund dessen weitere Lockerungen veröffentlicht worden, die auch für die Pfarrgemeinden Miltach und Blaibach umzusetzen sind. Ziel der Vorgaben ist es nach wie vor, sowohl der christlichen Verantwortung für die Gesundheit und das Leben von Menschen, als auch dem Bedürfnis der Gläubigen, Gottesdienste zu feiern, gerecht zu werden. Unter strikter Einhaltung der allgemeinen staatlichen Beschränkungen zur Verlangsamung der Ausbreitung der Corona-Pandemie ist folgendes klar geregelt.

 

Als konkrete staatliche Vorgabe für den Infektionsschutz in der Liturgie gilt ab sofort ein Mindestabstand von mind. 1,5 Metern nach allen Richtungen (zwischen Personen eines gemeinsamen Haushalts kein Abstand erforderlich) und das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für alle Gottesdienstteilnehmer, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden (mit Ausnahme der Liturgen, die gerade einen Text vortragen; der Gläubigen beim Empfang der Kommunion; der Kinder bis zum sechsten Geburtstag). Dies bedeutet, dass ab sofort beim Betreten der Kirche bis zum Sitzplatz und beim Verlassen des Gotteshauses der Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Am Platz kann dieser dann abgenommen werden.

 

Für beide Pfarrkirchen gelten weiterhin die Zugangsbeschränkung, die den nötigen Abstand zwischen den Teilnehmenden garantieren. In beiden Pfarrkirchen sind die erlaubten Plätze eindeutig markiert und gewährleisten so die Einhaltung der max. zulässigen Zahl an Gläubigen. Gottesdienste im Freien sind mit einer auf 200 Personen begrenzten Teilnehmerzahl unter Gewährleistung der Abstandsregel (im Freien: 1,5 Meter) ohne Erfordernis einer behördlichen Einzelfallgenehmigung möglich. Die Festlegungen für die Messfeiern gelten für Gottesdienste im Freien analog. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wird empfohlen.

 

Solisten (Kantor) und Orgel sind weiterhin möglich. Scholagesang, kleine Ensembles und Gemeindegesang sind ab sofort nur in stark reduzierter Form möglich. Vokal- und Instrumentalchöre kommen vorerst noch nicht zum Einsatz. Das Gotteslob kann nur benutzt werden, wenn es von Zuhause selbst mitgebracht wird. Der liturgische Dienst bleibt weiterhin auf ein Minimum reduzieren (Konzelebrant, Diakon, Ministrant/in, Lektor/in, Kantor/in, Kommunionhelfer/in).

 

Für Bestattungen gelten analog die Vorschriften zu den Gottesdiensten im Freien. Danach dürfen an Bestattungen jetzt bis zu 200 Personen teilnehmen. Die Personen halten auch hier einen Abstand von 1,5 m zueinander ein. Trauerfeiern in geschlossenen Räumen sind zulässig, wenn die Türen geöffnet sind.

 

Die Pfarrbüros in Miltach und Blaibach sind zu den bekannten Zeiten geöffnet und es werden unter Beachtung der entsprechenden Infektionsschutzvorschriften zum Schutz der Mitarbeiter/-in (Pfarrsekretär/-in u.a.) und der Besucher/-innen die Maßnahmen eingehalten. Konkret in Miltach ist bereits eine Virenschutzglaswand aufgestellt.

 

Gremiensitzungen (Pfarrgemeinderat, Kirchenverwaltung) und Sakramentenvorbereitungen (Kommunionvorbereitung) sowie Zusammenkünfte im öffentlichen Raum von 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten sind als Präsenzsitzung unter Beachtung der bekannten Infektionsschutzregeln erlaubt. Die Verantwortlichen der Pfarrgemeinde Miltach und Blaibach verweisen auf die bisherigen Bekanntgaben aus dem Pfarrbrief im Mai. Diese haben weiterhin Gültigkeit. Die stets aktuell zutreffenden Anweisungen stehen in den beiden Pfarreihomepages.

 

Da in beiden Pfarrkirchen der Platz für Gläubige ausreichend vorhanden ist, ist zu hoffen, dass wieder mehr und mehr Gläubige das Angebot zur Teilnahme an den Messfeiern annehmen und in Gemeinschaft die Hl. Eucharistie zusammen mitfeiern.

 


 

Stand: 30. April 2020

 

Beachten Sie bitte das folgende Infoschreiben, das im Vorraum der Pfarrkirche aufliegt, bzw. im Pfarrbrief Nr. 098-2020 beiliegt.

Es enthält wichtige Informationen für die öffentlichen Gottesdienste am dem 04. Mai 2020. Auszüge sind der Anordnung der Diözese Regensburg vom 29. April 2020 entnommen.

 

Dokument bitte hier öffnen:   Anordnung und Hinweise zur Gottesdienstfeier in Miltach

 


 

Stand: 17. April 2020

 

Sehr geehrte Herren Pfarrer/Pfarradministratoren, liebe Mitbrüder,


in der Diskussion um die Teilnahme von Gläubigen in Gottesdiensten hat der bayerische Ministerpräsident Markus Söder in der Pressekonferenz am Donnerstag, 16.04.2020, eine Öffnung für Anfang Mai in Aussicht gestellt. Die bayerischen Bischöfe haben sich heute darüber verständigt, dass nächste Woche Gespräche mit den staatlichen Stellen über geeignete Konzepte stattfinden, die die Religionsfreiheit und die Vorgaben des Infektionsschutzes in Einklang bringen. Ein konkretes Datum für diese Öffnung steht noch nicht fest.

 

Damit die Pfarreien für die entsprechenden Vorbereitungen eine Woche Zeit haben, sollten diese Gespräche zwischen Kirche und Staat bis Ende der kommenden Woche abgeschlossen sein und die Pfarreien dann umgehend über die Regelungen informiert werden.


Für die bisherigen Bemühungen, die zur Senkung der Zahlen beigetragen haben, möchte ich Ihnen und Euch auch ausdrücklich im Namen unseres Bischofs Rudolf Voderholzer einen großen Dank aussprechen. Jetzt bitte ich weiter um Geduld, gerade in dem Wissen, dass dieser Weg allen Gläubigen und Priestern außerordentlich viel abverlangt und auch nach einer ersten, behutsamen Öffnung weiter abverlangen wird.


Zum bevorstehenden Weißen Sonntag, den Oktavtag des Osterfestes und Sonntag der göttlichen Barmherzigkeit, wünsche ich Ihnen und Euch Gottes Segen.

 

Generalvikar Michael Fuchs

(Quelle: www.bistum-regensburg.de)

 


 

Stand: 18. März 2020 16:00 Uhr

 

Sehr geehrte Gläubige,

 

es gibt auch heute wieder für unsere Pfarrgemeinde neue Entwicklungen und neue Bestimmungen von Seiten der Staatsregierung und des Bischöflichen Ordinariates in Regensburg. Wir laden die Gläubigen dazu ein, sich im Gebet mit der Liturgie zu verbinden. Das Glockengeläut weist auch weiter auf die Feier der Hl. Messe hin.

 

Hier nun die weiteren Festlegungen unseres Generalvikar im Auszug:

 

- Nach den verschärften bundesweiten Bestimmungen, wonach „Zusammenkünfte in Kirchen …“ verboten sind, gilt für die Sonntagsmesse ebenso wie für die Werktagsmesse:
In jeder Pfarrei – bzw. bei Pfarreiengemeinschaften in jeder Pfarreiengemeinschaft - findet eine Messe statt, aber ohne Öffentlichkeit. Der Priester feiert sie ggf. mit dem ...., Gemeindereferenten, Organist, und / oder Mesner, die das Kirchenvolk repräsentieren. Darüber hinaus können keine weiteren Personen anwesend sein, auch keine Ministranten/-innen.
Der Mesner läutet die Glocken der Kirche zu Beginn und zur Wandlung. Die übrigen Gläubigen der Pfarrei/Pfarreiengemeinschaft wissen dabei um die Stunde der Messe und hören die Glocken, die vor Beginn zum gleichzeitigen Gebet zuhause einladen und dann auch auf die Wandlung hinweisen.
  

Corona Virus Pfarrei Miltach

(Quellen: eigene Gestaltung, Bilderquelle unbekannt)

 

- Die Gläubigen sind eingeladen, die Messe in den Medien mitzufeiern. Die Messe im Regensburger Dom wird sonntäglich um 10 Uhr per Internet-Lifestream (www.bistum-regensburg.de) übertragen. Am kommenden Vierten Fastensonntag wird unser Bischof Rudolf Voderholzer der im Internet übertragenen Eucharistie im Dom vorstehen und auch predigen. Täglich wird über www.domradio.de und Rado Horeb die Feier der Messe übertragen. Bitte geben Sie das in der Pfarrei weiter.
 

Wir werden uns darum bemühen, den Sonntagsgottesdienst aufzuzeichnen und ihnen diesen auf unserer Homepage zur Verfügung zu stellen.

- Für den 5. Fastensonntag möchte sich Bischof Rudolf Voderholzer mit einem Hirtenwort an die Gläubigen richten.

- Für die Osterliturgie gilt ebenso, was oben für die Werktags- und Sonntagsliturgie gesagt wurde: Wir feiern sie, aber nicht öffentlich, die Gläubigen beten zuhause mit. Nähere Hinweise folgen nächste Woche.

- Bezüglich der Beichtmöglichkeiten wurden wir inzwischen darauf hingewiesen, dass wegen der großen Gefahr von Virenübertragungen Beichten im Beichtstuhl nicht möglich sind. Auch hier geht es weniger um den Beichtpriester als um die Beichtenden, die an einem Platz niederknien, wo die Plastikfolie oder an der glatten Oberflächen vorher von möglicherweise Infizierten kontaminiert sein könnte. Nähere Infos folgen.

- Dreimal täglich lädt die Kirchenglocke zum Gebet des Engel des Herrn. Das Stundengebet ist eine schöne Form des persönlichen und geistlich gemeinsamen Gebetes, die auch im Gotteslob und mit einer Stundenbuch-App angeboten wird. Bitte weisen Sie die Gläubigen auf dieses private Gebet hin. Auf unserer Homepage finden Sie ab heute eine Schaltfläche, die auf Hilfestellungen und Anregungen für das persönliche Gebet hinweist.

- Manche Pfarrer fragen an, was sie mit den Messintentionen tun sollen, wenn die damit verbundenen Familien nicht zur Messe kommen können. Für die Werktagsmessen können sich die Familien/Angehörigen im Gebet von zuhause aus mit der Eucharistie verbinden, die Messintentionen würde also am geplanten Termin bleiben. Eine zweite Möglichkeit ist, die Intention zu verschieben auf die Zeit ohne Einschränkung. Eine dritte Möglichkeit, die Intentionen nach Rücksprache mit dem Einzahler des Stipendiums an die Diözese zur Weitergabe zu schicken.

- Vergessen wir bei allem nicht: Diese Notsituation wird vorübergehen. Dann können wir in Freiheit und Freude Dank sagen für Gottes Nähe in dieser schweren Zeit und ein Fest feiern. Diese Perspektive und diese Hoffnung ist für uns wie für alle Gläubigen wichtig.
 

Michael Fuchs, Generalvikar

 


 

Stand: 16. März 2020 19:00 Uhr

 

Sehr geehrte Gläubige,

 

es gibt auch für unsere Pfarrgemeinde neue Entwicklungen und neue Bestimmungen von Seiten der Staatsregierung und des Bischöflichen Ordinariates. Wir laden die Gläubigen dazu ein, sich im Gebet mit der Liturgie zu verbinden. Das Glockengeläut weist auch weiter auf die Feier der Hl. Messe hin.

 

Die Messfeiern, besonders am Wochenende, werden wir versuchen aufzuzeichnen um sie ihnen zu den bekannten Gottesdienstzeiten auf unserer Homepage online zur Verfügung zu stellen.

 

Hier nun die Festlegungen unseres Generalvikar im Auszug:

 

Heute hat der bayerische Ministerpräsident Dr. Markus Söder den Katastrophenfall ausgerufen und dabei unter Anderem alle Veranstaltungen untersagt. Wir haben heute mittag in einem großen Kreis über die möglichen Folgen für das kirchliche Leben in unserer Diözese beraten. Dazu sind wir in Fortschreibung der Ihnen zugesandten Punkte vom vergangenen Freitag zu den folgenden Ergebnissen gelangt, die ich hiermit ab sofort bis auf Weiteres anordne:

 

1. Werktagsgottesdienste: Sie sollen weiterhin stattfinden, jedoch nur noch ohne Öffentlichkeit. Die Priester beten im Namen der ganzen Gemeinde, dies sollten die Gläubigen auch wissen. Aber die Priester müssen es ohne Öffentlichkeit tun, d.h. vor der Öffnung [oder nach der Schließung] der Kirche im Beisein evtl. des Mesners oder eines Lektor / einer Lektorin.


2. Sonntagsmesse und Österliche Tage: Dazu ergeht am Mittwoch (18. März) noch eine Anordnung.

3. Die Kirchen bleiben offen. Bitte laden Sie die Gläubigen ein zum persönlichen und stillen Gebet vor dem Tabernakel, zum Entzünden einer Kerze, zum tröstlichen Verweilen im Haus Gottes.

4. Eine kirchliche Beisetzung/Beerdigung kann nur im engsten Familienkreis ohne öffentliche Einladung stattfinden. Am selben Tag kann der Priester bei seiner Messe (ohne Öffentlichkeit, auch ohne Angehörige) diese Messe als Requiem für den Verstorbenen / die Verstorbene feiern, nach der Zeit dieser Einschränkungen sollte dann ein gemeinsames Requiem für alle in dieser Zeit Verstorbenen oder mehrere nachgeholte Requien gefeiert werden.

5. Trauungen könnten derzeit nur als liturgische Feier des Priesters/Diakons mit Brautleuten und den beiden Trauzeugen stattfinden. Dies bedeutet, dass wohl die allermeisten Trauungen verschoben werden müssen.

6. Taufen könnten ebenfalls nur als Einzeltaufe im engsten Kreis, d.h. mit Täufling, Eltern, Geschwistern und Paten stattfinden. Dies bedeutet, dass wohl die allermeisten Taufen verschoben werden müssen. Ein Nottaufe ist unter den üblichen Bedingungen immer möglich.

7. Die Internetseite www.ignatius.de bietet verschiedene Anregungen für Hausandachten. Für Hausandachten, Fürbitten, Gebete usw. werden in den kommenden Tagen noch Ideen und Anregungen versandt. Die Streaming-Dienste über das Internet aus dem Dom sowie weitere zahlreiche Möglichkeiten der Gottesdienstteilnahme in TV, Radio und Internet bleiben bestehen und sollten reichlich genutzt werden. Wir laden die Gläubigen ein, zuhause vor dem Kreuz oder vor einem Marienbild gerade in dieser Zeit zu beten und zu singen und die modernen Medien zu nutzen.
 

Michael Fuchs, Generalvikar
 


 

Stand: 14. März 2020 15:00 Uhr

 

 

Sehr geehrte Gläubige,

 

derzeit stehen wir von einer besonderen Herausforderung, bei der wir alle nicht so recht wissen, was uns der nächste Tag bringen wird. Der neuartige Corona-Virus hat unser Alltagsleben getroffen und gehörig durcheinander gebracht. Wir können aktuell nicht abschätzen, welche Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen zu dessen Eindämmung die richtigen sind. Aus diesem Grund fühlen wir uns von Seiten der Pfarrgemeinde ihnen, den Gläubigen gegenüber verpflichtet, entsprechende Vorkehrungen zu treffen.

 

Wie sie schon bemerkt haben, sind wir den ersten Schritt gegangen und haben das Weihwasser (bis auf weiteres) aus den Behältnissen unserer Pfarrkirche entfernt.

 

Wir bitten sie herzlich, soweit wie möglich den direkten persönlichen Kontakt zu vermeiden. Wir verzichten aus diesem Grund auf die Handreichung beim Friedensgruß.

 

Unsere Pfarrkirche bietet viel Platz. Es wird empfohlen, zwischen den Personen einen gewissen Abstand einzuhalten. Aus diesem Grund laden wir sie herzlich ein, auch die Kirchenbänke nahe am Altar und hier links und rechts zu benützen. Dies ist gewiss auch ein Beitrag, die Gefahr der Ansteckung einzudämmen.

 

Bei der Kollekte werden wir in der nächsten Zeit nicht das Sammelkörbchen durch die Bankreihen geben. Wir haben jedoch beim Ausgang unsere Spendenkörbchen aufgestellt und bitten sie alle ganz herzlich, dort ihre Spende (beim verlassen der Kirche) hineinzulegen.

 

Euch liebe Kinder bitten wir, bis auf weiteres nicht bei der Kommunionausteilung nach vorne zu kommen, um den persönlichen Segen zu erhalten. Auch hier wollen wir das mögliche Risiko einer Virusübertragung so weit wie möglich vermeiden. Der Priester spendet am Ende des Gottesdienstes den großen Segen, der ganz gewiss in gleicher Form auf alle Gläubigen herabkommen wird.

  

quelle: www.bistum-eichstaett.de

(Bildquelle: www.bistum-eichstaett.de)

Bei der Austeilung der Hl. Kommunion verzichten wir bewusst bis auf weiteres, die Mundkommunion zu geben. Bevorzugen sie bitte daher die Handkommunion.

 

quelle: www.bistum-eichstaett.de

(Bildquelle: www.bistum-eichstaett.de)

   Bereits vor Beginn des Gottesdienstes werden Priester, Ministranten, Kommunionhelfer, Mesner und auch Lektor in der Sakristei sich gründlich die Hände waschen. Außerdem haben wir die Reinigungsfirma in unserer Pfarrkirche und im Pfarrheim hingewiesen, besonders die Kontaktflächen (Türgriffe, Handläufe und dergleichen) in ganz kurzen Abständen zu reinigen und zu desinfizieren.

 

Beachten sie zu diesen Hinweisen, bitte auch die Plakate, welche wir in Kirche und Pfarrheim aufgehängt haben. <Corona Infektion Pfarrei Miltach>

 

In kurzen Sätzen gebe ich ihnen nun noch die Anordnung bekannt, welche von Seiten des Ordinariates in Regensburg an die Pfarrgemeinden verteilt wurden und bis zum 19. April gültig ist:

 

Sonntagsmesse: Es werden vorerst keine Messen abgesagt. Sie sollen jedoch auf Grund der staatlichen Vorgaben jeweils nicht mehr als 100 Mitfeiernde haben. Die Gläubigen, die nicht zur Messe kommen können, sind gebeten, eine Zeit des Gebets zu halten (Hl. Schrift, Gotteslob) oder mit innerer Beteiligung einen Gottesdienst im Fernsehen, Radio oder beim Streaming-Gottesdienst aus dem Dom (www.bistum-regensburg.de) mitzufeiern. Die Gläubigen erfüllen durch eine Dispens unseres Diözesanbischofs Rudolf Voderholzer damit ihre Sonntagspflicht.

 

Beichte: Im Beichtstuhl sollte zwischen Beichtpriester und Beichtenden neben dem Gitter ein Textilvorhang oder eine Plastikfolie vorhanden sein.  Dies ist bei uns bereits umgesetzt.

 

Requiem: Dieses Thema wird derzeit noch geklärt. Eventuell kann das Requiem nur mit einem engen Kreis (max. 100 Personen) gefeiert werden.

 

Firmung: Die im oben genannten Zeitraum geplanten Firmungen finden nicht statt. Wie die Firmungen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden können, muss noch geklärt werden. Was unseren Firmtermin im Mai angeht, so werden wir die kommende Entwicklung abwarten müssen.

Erstkommunion: Erstkommunionfeiern im oben genannten Zeitraum sind nicht möglich. Auch hier gilt das selbe, wie bei der Firmung.

 

Krankenkommunion: Die Krankenkommunion sowie die Wegzehrung für die Sterbenden ist – unter strenger Beachtung der hygienischen Vorschriften – sicherzustellen.

   Kommunion Miltach Blaibach 2019 12

 

Die Kranken und die älteren Menschen: Sie gehören zu der am meisten gefährdeten Gruppe – durch das Virus oder durch Vergessen-Werden. Papst Franziskus hat wiederholt aufgerufen, sich um diese Menschen gerade jetzt zu kümmern und ihnen – unter Beachtung der Abstands- und Hygienevorschriften – hingebungsvoll zu helfen und ihnen zu geben, was ihre geistige und körperliche Not lindert.

 

Gebet und offene Kirchen: Die Kirchen sollten jetzt erst recht offen bleiben zum persönlichen Gebet. Die Gläubigen sollen sich in dieser schwierigen Zeit besonders verbinden mit Gott und mit den Mitmenschen, besonders jenen, die in Not und in Krankheit sind, und jenen, die Verantwortung tragen. Das Gotteslob birgt viele Anregungen zum persönlichen Gebet.

 

Osterliturgie: Auch für sie gilt zunächst grundsätzlich die Obergrenze von 100 Teilnehmern, Details sind aber noch zu klären. Hierzu wird es zu einem späteren Zeitpunkt noch konkretere Empfehlungen geben.

 

Chorproben: sind abzusagen. Die musikalische Gestaltung der Liturgie wird sich für diese Zeit beschränken müssen und schlichter ausfallen.

 

Treffen, Vereinsfeiern, Sitzungen, Tischgruppen, Gruppenstunden, Versammlungen, Gruppenreisen, Ausflüge, Parteienverkehr im Pfarrbüro, auch Fortbildungen, Einkehrtage, usw.: Sie sind im Normalfall abzusagen bzw. auf spätere Zeit zu verschieben. Ausnahmen sollten Zusammenkünfte bilden, die für das organisatorische Zusammenwirken dringend nötig sind. Was konkret unsere Ministranten Wallfahrt nach Rom angeht, so werden wir an Ostern die endgültige Entscheidung treffen.

Das Pfarrbüro bleibt bis auf weiteres für den Parteiverkehr geschlossen. Unsere Pfarrsekretärin Brigitte Kerscher ist telefonisch zu den üblichen Öffnungszeiten dennoch erreichbar (per Mail über: ). Messintentionen können sie gerne telefonisch aufgeben oder die Intention in einem Briefumschlag in den Postkasten beim Pfarrheim einwerfen.

 

Dom zu Regensburg

(Bildquelle: www.bistum-regensburg.de)

  

Die Liturgie im Dom unterliegt denselben oben genannten Regeln. Stattfindende Gottesdienste werden per Livestream ins Internet übertragen und können von den Gläubigen von Zuhause aus mitgefeiert werden (www.bistum-regensburg.de).

 

Termine des Bischofs bzw. durch Vertreter in den Pfarreien zu Jubiläen, Einweihungen, usw. können wegen der Vorgaben derzeit nicht stattfinden. Somit ist auch der Abschluss der großen Pfarrvisitation, welche am 25. März in Rimbach hätte stattfinden sollen, abgesagt.

 

Diözesane und andere überpfarrliche Veranstaltungen in der Diözese wurden größtenteils bereits abgesagt.

 

Der Blick über den Kirchturm hinaus: Bei allen derzeitigen Schwierigkeiten wegen des Corona-Virus sollten wir den geistlichen Sinn der Fastenzeit nicht übersehen und die Armen und die Notleidenden in der Welt durch unser Fastenopfer (z.B. Misereor) unterstützen.

 

Bitte beachten sie stets die Informationen in Zeitung und auf unserer Pfarreihomepage. Ich wünsche uns allen viel Kraft und Ausdauer, aber auch Verständnis, für all diese Maßnahmen. Ich wünsche uns allen aber auch, dass wir vor einer Ansteckung verschont bleiben, das Gebet ist dazu sicherlich eine wunderbare Möglichkeit.

 

Für die Pfarrgemeinde Miltach

BGR Pfarrer Augustin Sperl           

Christian Röhrl, Kirchenpfleger

(Bildquellen sind angegeben bzw. nicht bekannt)

 

Gebet in der Coronakrise

(Quelle unbekannt, angepasst)

 

Herr Jesus Christus,

du sagst uns im Matthäusevangelium:

Bittet, dann wird euch gegeben.

Sucht, dann werdet ihr finden.

Klopft an, dann wird euch geöffnet.

Denn wer bittet, der empfängt,

wer sucht, der findet

und wer anklopft, dem wird aufgetan.

 

Und weiter sagst du:

Alles, was zwei von euch auf Erden gemeinsam erbitten, werden sie von meinem himmlischen Vater erhalten.

Herr unser Gott, höre unsere gemeinsamen Bitten in dieser Zeit der Not und erhöre uns!

Wir bringen dir alle erkrankten Menschen an Leib und Seele und bitten für sie um Trost und Heilung.

Sei den Leidenden, den Schwerstkranken und Sterbenden nahe und tröste jene, die um einen lieben Menschen trauern.

Schenke den Ärzten und Forschern Weisheit, Kraft  und Durchhaltevermögen. Allen Krankenschwestern und Pflegern sei du die Kraft in dieser extremen Belastung. Den Politikern und Mitarbeitern der Gesundheitsämter verleihe Besonnenheit und Tatkraft.

Wir bitten für alle, die in Panik sind und für alle, die von Angst überwältigt sind. Schenke ihnen den  Frieden des Herzens und der Seele.

Guter Gott, wir bringen dir alle, die in Quarantäne sein müssen, sich einsam fühlen und niemanden umarmen können.  Berühre du  all diese  Herzen mit deiner Sanftheit.

Wir bitten für alle die großen materiellen Schaden haben oder diesen befürchten.

Wir bitten vor allem, dass  diese Epidemie abschwillt, dass  die Zahlen der Erkrankungen zurückgehen und dass wieder Normalität in unser Leben einkehren kann.

Mach uns dankbar  für  jeden Tag, den wir  in Gesundheit und Freude erleben dürfen und lass uns nie vergessen, dass das Leben ein Geschenk aus deiner Hand ist.

Lass uns wieder neu begreifen, dass im Leben so vieles unwichtig ist, was oft so „laut“ daherkommt.

Mach uns dankbar für so vieles, was wir ohne Krisenzeiten so schnell übersehen.

Schenke uns die Bereitschaft zur Umkehr und eine Neubesinnung auf das Wesentliche in unserem Leben und schenke uns auch neu die Ehrfurcht vor DIR und deiner Schöpfung.

Du allein bist der Ewige und der Heilige.

Wir vertrauen dir. Stärke unseren Glauben.

Dir sei Lob und Ehre  jetzt und in alle Ewigkeit.